Verführung Minderjähriger, Prostitution & Vergewaltigung: Rizza Cafè

Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i

Bereits im Februar hatte Werner B. gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlogero Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

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Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de

Fünf der Angeklagten Stuttgart waren dabei als Kurierfahrer im Raum Stuttgart tätig und behielten die entsprechenden Pakete zurück. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 in arbeitsteiligem Zusammenwirken des „Abrechnungsbetrugs“ schuldig gemacht sitzen geblieben, indem sie verordnete, aber tatsächlich nicht verwendete Artikel der medizinischen Wundversorgung und -behandlung über einen Abrechnungsdienstleister bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2019 die zwei Geschädigten u.a. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.02.2019 in Stuttgart zwei Geschädigte mit gezielten Faustschlägen und Fußtritten unverhohlen und auf den Kopf verletzt und dabei deren Tod billigend in Kauf genommen ohne Mann. Dem 40-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sehr früh des 10.9.2016 mit einem weiteren unbekannten Täter die Scheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und den darin be-findlichen Schmuck im Wert von rund 18.000 Euro entnommen. Bargeld und Schmuck entwendet alleinstehend. 08.10.2019 in Esslingen in ein Bekleidungsgeschäft eingedrungen unvernünftig und dort befindliches Bargeld und Waren im Prinzip genommen und mit einer Flasche auf die Geschädigte geworfen geneigt, um sich entfernen zu können.

Es soll ein Gesamtschaden von über 100 Mio. Euro entstanden sein. Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2018 als Verantwortlicher einer zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähigen Genossenschaft seinen Wohnsitz haben Ludwigsburg neue Mitglieder übern Zustand der Genossenschaft getäuscht nur zu Einlagen in Höhe von rund 2,37 Mio Euro veranlasst ohne Frau. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von rund 277.000 Euro entstanden sein. Durch eine Zweckentfremdung der Anlagegelder soll ein Schaden in Höhe von ungewöhnlich 2 Millionen Euro entstanden sein. Die Drogen sollen dabei teilweise von einem der Angeklagten, der als Lieferant fungierte, aus Frankfurt bezogen und in Stuttgart insbesondere auch an Jugendliche verkauft worden sein. Alle zwei Angeklagten sollen als Verantwortliche einer GmbH mittels Scheinrechnungen einer von ihnen selbst gegründeten Briefkastenfirma Betriebsausgaben der GmbH fingiert und auf diesem Wege die tatsächlichen Betreibseinnahmen der GmbH gegenüber dem Finanzamt verschleiert haben. Und zwar soll er im Jahre 2018 zwei Frauen in dem Stil dazu gebracht haben, sich wie beschrieben für ihn zu prostituieren und dies bei einer weiteren Frau versucht haben. Außerdem soll er den Frauen Vorgaben hinsichtlich der Ausübung der Prostitution gemacht und seine Forderungen durch Drohungen und körperliche Gewalt gegenüber den Frauen durchgesetzt haben.

Außerdem soll er einer weiteren Prostituierten unter Anwendung von Gewalt die von ihr getragenen Ohrringe entwendet und diese eine Zeitabschnitt später zurückgebracht haben, wobei er ihr hiermit Ziel, ihren zukünftigen Dirnenlohn zu erhalten, gedroht haben soll. Den zwei polnischen Angeklagten wird vorgeworfen, die Geschädigte, ehemalige Partnerin des einen Angeklagten, die in Großaspach tätig war, am 03.06.2019 in ihre Gewalt gebracht und vom 03.06.2019 bis 11.06.2019 festgehalten ehelos. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2010 bis März 2012 als Teil einer Bande mehrere Geschädigte zu Geldanlagen im Zusammenhang mit lukrativen Goldhandelsgeschäften überredet unvermählt. Dem 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er haben zwischen Januar 2008 bis Mai 2012 als Inhaber eines Betriebes für Trockenbau- und Fassadenarbeiten Lohnansprüche seiner Mitarbeiter nicht der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung unterworfen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Stuttgart die beiden 2012 und 2008 geborenen Töchter einer befreundeten Familie mehrfach missbraucht interessiert, während er nachmittags auf die beiden aufpassen sollte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.10.2019 in Ostfildern-Scharnhausen in die Wohnung des körperlich beeinträchtigten 71-jährigen Geschädigten eingedrungen nicht vernünftig, diesen zu Boden gestoßen und dort Geld et alia Wertgegenstände entwendet sitzen geblieben. Der Angeklagte soll bei seinem Handeln infolge einer paranoiden Schizophrenie der festen Überzeugung gewesen sein, Gott blockiert und den Satan umbringen zu müssen. Der Angeklagte soll dabei an mindestens 13 Taten konkret beteiligt gewesen sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November bis Dezember 2017 im Raum Ludwigsburg in Privatwohnungen eingebrochen zu haben und dort Geld et alii Wertgegenstände entwendet aufgeschlossen. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum November 2018 bis November 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln (hauptsächlich Kokain) getätigt nicht geöffnet haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2018 bis Mai 2018 als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH domiziliert sein Stuttgart über deren Homepage Karten für vier Konzertveranstaltungen angeboten und die Kunden dabei über tatsächliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung getäuscht ohne Partner. Dem Angeklagten als Senior neu 52 Jahren wird vorgeworfen, am abend des 23.11.2019 in Stuttgart-Feuerbach im angetrunkenem, aber nicht volltrunkenem Zustand einen 47-jährigen Mitbewohner ohne rechtfertigenden Grund mit einem Filetiermesser mit einer Klingenlänge von ca.

Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen die zwei beiden Erwachsenen wurde abgetrennt und vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart als für erwachsene Straftäter zuständiges Gericht eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.11.2019 in Gerlingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit die Hausfassade eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Benzin bespritzt und entzündet zugänglich, wobei sich sowohl in der im Haus befindlichen Gaststätte als auch in den darüber liegenden Wohnungen Personen befanden. Zeitraum Juli 2028 bis Mai 2019 als Vermögensberater Kunden über Anlagen im Immobilienbereich getäuscht Single und einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht ohne Partnerin. 08.08.2019 eine Filiale des Wettbüros „tipico“ in Stuttgart mit einer Luftdruckwaffe überfallen ohne Mann. Der Angeklagte soll auch am 05.09.2019 ein Juweliergeschäft in Stuttgart mit einer Schusswaffe überfallen haben. Der 35-jährige Angeklagte soll am 12.03.2020 gegen 01:05 Uhr unter Vortäuscheng seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit ein Taxi bestellt haben, mit dem er sich und eine weitere Person nach Stuttgart-Heumaden kutschieren ließ. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juli 2019 bis Oktober 2019 eine Vielzahl an Betrugsstraftaten gegenüber Versandhändlern begangen unbemannt, indem sie Waren unter dem Namen nicht existenter Kunden bestellten.